Wichtige und gebräuchliche Begriffe und Definitionen mit "Z"
Die behördliche Registrierung und Zulassung von Kraftfahrzeugen oder Anhängern erfolgt bei einer Zulassungsstelle einer Versicherungsgesellschaft (im zuständigen Bezirk des Hauptwohnsitzes bzw. Sitz des Unternehmens).
Neben den Fahrzeugpapieren (Typenschein, Kaufvertrag, bei Gebrauchtwagen zusätzlich positives Prüfgutachten "Pickerl") muss ein amtlicher Lichtbildausweis, bei Firmenfahrzeugen Nachweis über den Firmenstandort, eventuell Leasingbestätigung und die Versicherungsbestätigung über eine in Österreich gültige > Haftpflichtversicherung vorgelegt werden.
Die Kosten für eine Neuanmeldung eines Pkw betragen etwa 200 Euro.