Wichtige und gebräuchliche Begriffe und Definitionen mit "E"
Eine Eigenheimversicherung bietet Versicherungsschutz für Ein- bzw. Zweifamilienhäuser, d.h. für das gesamte Gebäude mit Grund- und Kellermauern sowie allen fest verbundenen Einbauten und Adaptierungen gegen die Gefahren Feuer, Elementarschäden, Leitungswasser sowie Grundstücks- und Gebäudehaftpflicht. Nebengebäude, wie Garagen, Carports oder Geräteschuppen sind meist bis zu Höchstgrenzen prämienfrei mitversichert.
Meist wird mit der Eigenheimversicherung auch die > Haushaltsversicherung für den Inhalt im Bündel abgeschlossen.
Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn ein Täter in die versperrten Versicherungsräume gewaltsam eindringt, einsteigt, sich einschleicht oder sich mit Werkzeugen oder falschen Schlüsseln Zutritt verschafft. Das Eindringen mit richtigen Schlüsseln, die der Täter durch Beraubung oder Einbruchdiebstahl in andere Räumlichkeiten an sich gebracht hat, ist mitversichert. Ebenfalls mitversichert sind Schäden durch versuchten Einbruchdiebstahl.
Schäden durch > Vandalismus nach einem Einbruchdiebstahl können eingeschlossen werden. Nicht versichert ist > einfacher Diebstahl (Trickdiebstahl) außerhalb von versicherten Räumen.
Zur Geltendmachung des Schadens ist eine polizeiliche Meldung unbedingt erforderlich. Zu beachten ist, dass es im Rahmen der Einbruchdiebstahlversicherung Begrenzungen für bestimmte Wertsachen, wie Bargeld, Schmuck, Sammlungen oder Wiederherstellungskosten von Datenträgern gibt.
Formell: Der Versicherungsvertrag endet mit dem in der Polizze vereinbarten Termin bzw. mit dem Ablauf der Versicherungsdauer.
Materiell: Das Ende der Gefahrentragung durch den Versicherer. Technisch: mit dem Zeitpunkt, bis zu welchem noch Prämie berechnet wird.
Erlebensversicherungen dienen vorwiegend der Altersvorsorge. Bei Vertragsablauf wird die Erlebensleistung (= Versicherungssumme zuzüglich Gewinnanteile) fällig, wobei zwischen > Kapitalabfindung oder Rentenleistung gewählt werden kann. Bei Ableben während der Vertragslaufzeit werden die einbezahlten Prämien abzüglich Kosten zuzüglich Gewinnanteile ausbezahlt.
Erwerbsunfähigkeit ist der Verlust der Arbeitskraft und liegt dann vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls nicht in der Lage ist, auf Dauer irgendeiner regelmäßigen erwerbsmäßigen Tätigkeit nachzugehen.
Im Unterschied zur > Berufsunfähigkeit spielt hier weder der bisher ausgeübte Beruf noch das bisherige Erwerbseinkommen eine Rolle. Erwerbsunfähigkeitsversicherungen zahlen eine vereinbarte Rente bei vollständigen Verlust der Arbeitsfähigkeit.
Der europäische Unfallbericht ist ein standardisiertes Formular, das in vielen Ländern Europas zur Aufnahme und Regulierung von Verkehrsunfällen dient und von Behörden und Versicherungen anerkannt wird. Es beinhaltet die wichtigsten Angaben zum Verkehrsunfall und muss von beiden Unfallbeteiligten ausgefüllt werden.
Der Europäische Unfallbericht sollte daher – vor allem bei Reisen ins Ausland – stets im Auto mitgeführt werden, um eine problemlose und zügige Schadenabwicklung zu gewährleisten.