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Wichtige und gebräuchliche Begriffe und Definitionen mit "H"

h wie

Die Haftpflichtversicherung ist eine Versicherung zur Regulierung von Schäden, die Dritten zugefügt werden. Schadenersatzforderungen Dritter können – vor allem bei Personenschäden – enorme Summen erreichen.

Beispiele: Sie verursachen als Fußgeher oder Radfahrer einen Unfall, Ihr Hund beißt einen Spaziergänger, auf dem nicht gestreuten Gehsteig vor Ihrem Haus stürzt ein Passant und bricht sich das Bein.

Eine Haftpflichtversicherung ist daher für den Schutz des eigenen Vermögens unumgänglich. Sie übernimmt Schadensersatzforderungen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen privatrechtlichen Inhalts wegen Personen- oder Sachschadens (und daraus abgeleiteten > Vermögensschaden), der dem versicherten Risiko (Privat-, Betriebsbereich, Tierhaltung, Haus- und Grundbesitz usw.) entspringt.

Darüber hinaus übernimmt der Versicherer auch eine Rechtsschutzfunktion, indem er Ansprüche Dritter dem Grunde und der Höhe nachprüft und gegebenenfalls (auch am Rechtsweg) abwehrt.

Die Handyversicherung für Mobiltelefone, Smartphones oder Tablets wird vielfach von Telefongesellschaften und Online-Versicherungen angeboten. Versichert sind Schäden bzw. Verlust wie etwa durch Bruch, Bedienungsfehler, Flüssigkeiten, Diebstahl, Raub, Vandalismus oder Feuer. Lesen Sie vor Abschluss unbedingt die Bedingungen (eventuelle Ausschlüsse, Selbstbehalte und die Leistung im Schadenfall).

Die Haushaltsversicherung ist eine Bündelversicherung. Neben der Privat-und Sporthaftpflichtversicherung ist die Deckung für Schäden durch Feuer, Elementarereignisse (Sturm, Hagel, Schneedruck, Steinschlag, Erdrutsch, Felssturz), Einbruchdiebstahl und Leitungswasser beinhaltet. In der Regel sind auch Vandalismusschäden nach Einbruchdiebstahl und Glasbruch mitversichert.

Um Probleme bei der Schadensabwicklung zu vermeiden, muss die Versicherungssumme ausreichend sein (eine Hilfestellung bieten viele Versicherer durch die Berechnung einer > Höchsthaftungssumme nach der Wohnnutzfläche).   

Beachten Sie die Grenzwerte für Wertgegenstände wie Bargeld, Schmuck, Münzsammlungen, Kunstgegenstände oder Antiquitäten.

Unter Höhere Gewalt versteht man von außen kommende, nicht voraussehbare, außergewöhnliche Ereignisse, die auch mit äußerster Sorgfalt nicht verhütet werden können (unabwendbarer Zufall).

Schäden aufgrund solcher Ereignisse, wie etwa Naturkatastrophen finden in den meisten Versicherungssparten keine oder nur eingeschränkte Deckung.