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Der Versicherungs-Guide

Alle 21 Versicherungs-Zweige im Überblick

Alle Versicherungen (21)
Schadenversicherungen (18)
Lebensversicherungen (3)
Für Privatkunden relevant
Für Firmenkunden relevant

Die gesetzliche Unfallversicherung deckt die Unfallheilbehandlung, notwendige Rehabilitation sowie erforderliche Heil- und Hilfsmittel. Eine finanzielle Unterstützung wird ausschließlich bei Arbeitsunfällen (und auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeitsstätte) gewährt – diese reicht zur Erhaltung des Lebensstandards meist nicht aus.

Ein privater Unfallschutz sollte daher für jeden von uns selbstverständlich sein, denn nur dieser gilt weltweit und rund um die Uhr (für Beruf, Freizeit, Verkehr, Haushalt, Sport).

Folgende Leistungen können versichert werden: Finanzielle Absicherung des Lebensstandards bei dauernder Invalidität (in Form einer Kapital- oder Rentenleistung), Unfalltod, Spitalgeld oder Taggeld nach Unfall sowie Unfallkosten.

Die Mitversicherung entgeltlicher Sportausübung bzw. gefährlicher Sportarten (z.B. Wettbewerbe, Fallschirmspringen, Benützung von Luftfahrgeräten, Tiefseetauchen etc.) wird von manchen Versicherern gegen Mehrprämie angeboten.

Die private Krankenversicherung deckt Leistungen ab, die über die Grundversorgung der gesetzlichen Sozialversicherung hinausgehen: Die Sonderklasse-Versicherung bietet freie Arzt- und Spitalswahl, flexible Planung für Operationstermine und die Privatsphäre in der Sonderklasse eines Krankenhauses.

Der Versicherer verrechnet die Kosten direkt mit allen Vertragsspitälern Österreichs und in den öffentlichen Krankenhäusern Europas. Der Privatarzttarif bietet Kostenersatz für ambulante Behandlungen und Operationen in Privatarztpraxen, Alternativmedizinen, Heilbehelfe und Medikamente bis zu den vereinbarten Höchstgrenzen.

Weitere Bausteine sind Kostenersatz bei Zahnbehandlungen, Fitness und Vorsorge, Kuraufenthalte, weltweiter Auslandsreiseschutz oder Krankenhaustagegeld.

Die Kaskoversicherung deckt Schäden am Kfz, die durch Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Wagens oder am Wagen befestigter Teile entstehen. Mitversichert sind die im Antrag angegebene Sonderausstattung und Zubehör. Nicht versichert sind Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden oder aber Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden.

Der Versicherungsnehmer kann sich zwischen Elementarkasko (Teilkaskoversicherung) und Kollisionskasko (Vollkaskoversicherung) entscheiden, wobei vielfältige Varianten von Zusatzdeckungen und Selbstbehalten am Versicherungsmarkt angeboten werden.

In der Elementarkasko sind grundsätzlich Schäden gedeckt, auf die man selbst keinen Einfluss hat: Naturgewalten (Blitzschlag, Felssturz, Erdrutsch, Steinschlag, Lawinen, Hagel, Schneedruck, Hochwasser, Überschwemmung, Sturm) Brand oder Explosion, Diebstahl, Raub und unbefugter Gebrauch betriebsfremder Personen, Zusammenstoß mit Haarwild auf Straßen mit öffentlichem Verkehr.


Zusätzlich kann man Glasbruch der Windschutzscheiben (bzw. Kleingläsern), Schäden durch Zusammenstoß mit Tieren aller Art, Marderbisse, Kurzschluss- bzw. Schmorschäden oder auch Park- und Vandalismusschäden (jeweils nach den Varianten der Versicherer) mit einschließen.

In der Kollisionskasko sind nicht nur die Risiken einer Elementarkaskoversicherung gedeckt, sondern darüber hinaus auch Schäden, die durch (selbstverschuldeten) Unfall, mut- oder böswillige Handlungen durch betriebsfremde Personen (Vandalismus) und Kollision mit einem unbekannten Fahrzeug (Parkschaden) entstehen. Bei Vandalismus und Parkschaden ist eine unverzügliche polizeiliche Meldung erforderlich!

Nähere Details zu dieser speziellen Versicherung erhalten sie bei ihrem Versicherungsmakler.
Nähere Details zu dieser speziellen Versicherung erhalten sie bei ihrem Versicherungsmakler.
Nähere Details zu dieser speziellen Versicherung erhalten sie bei ihrem Versicherungsmakler.

Die Transportversicherung ist die älteste Versicherungssparte der Menschheit (seit ca. 2000 vor Christus). Die Warentransportversicherung bietet – unabhängig von der Haftung des Transporteurs – Schutz vor Risiken, denen die transportierten Güter während Land-, See- oder Lufttransporte, Reisen,  Aufenthalte und Zwischenlagerungen ausgesetzt sind.

Versichert sind die Güter bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust bei "Eingeschränkter Deckung" gegen Brand, Blitzschlag, Explosion, Transportmittelunfall und Naturkatastrophen oder bei "Voller Deckung" (All-Risk-Deckung) für alle möglichen Risiken – ausgenommen jene, die ausdrücklich in den Bedingungen ausgeschlossen sind.


Zu den Transportversicherungen gehören auch: Reisegepäckversicherung,  Ausstellungs- und Messeversicherung, Juwelierwaren- und Reiselagerversicherung, Musterkollektionsversicherung, Musikinstrumentenversicherung, Fotoapparate-, oder Golfausrüstungsversicherung, Kunstversicherung, Valorenversicherung sowie die Versicherung für Umzugsgut und die Jagd- und Sportwaffenversicherung.

Feuerschäden

Eine Feuerversicherung bietet Versicherungsschutz gegen Brand, (direkten) Blitzschlag, Explosion und Flugzeugabsturz. Mitversichert sind unvermeidliche Folgeschäden (z.B. durch Löschwasser, Rauch, Ruß) und Aufwendungen zur Schadenminimierung bzw. Abwehr.

Elementarschäden

Elementarschadenversicherung ist ein Sammelbegriff für die Versicherung von Naturereignissen. Versichert ist die Beschädigung, Zerstörung oder das Abhandenkommen der versicherten Sachen durch Sturm (ab 60 km/h), Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch sowie die unvermeidliche Folge aus einem solchen Ereignis, wie etwa Eindringen von Niederschlagswasser. Nur gegen zusätzliche Vereinbarung mitversichert sind Schäden an Verglasungen.

Eine Sachversicherung schützt Besitz und Eigentum des Versicherungsnehmers. Die Versicherung fremder Sachen muss besonders vereinbart werden. Versicherungsschutz besteht bei Zerstörung, Abhandenkommen oder Beschädigung der versicherten Sachen. 

Zu den Sachversicherungen zählen Kfz-Kaskoversicherungen, Gebäudeversicherungen, Eigenheimversicherungen und Haushaltsversicherungen, industrielle und gewerbliche Versicherungen für Gebäude und Betriebsausstattung, Versicherung für Maschinen und Technik (Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung).

Nähere Details zu dieser speziellen Versicherung erhalten sie bei ihrem Versicherungsmakler.

Die Luftfahrtversicherung ist ein Sammelbegriff für verschiedene Versicherungsarten und -formen in der zivilen Luftfahrt. Dazu gehört die gesetzlich vorgeschriebene Luftfahrt-Haftpflicht- und Passagier-Haftpflichtversicherung, weiters ist der Abschluss einer Fluggastunfallversicherung, und einer Kaskoversicherung zu empfehlen.

Halter von Para- oder Hängegleitern, Fallschirmen oder Drohnen müssen ebenfalls eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung nachweisen.

Nähere Details zu dieser speziellen Versicherung erhalten sie bei ihrem Versicherungsmakler.

Die Haftpflichtversicherung ist eine Versicherung zur Regulierung von Schäden, die Dritten zugefügt werden. Schadenersatzforderungen Dritter können – vor allem bei Personenschäden – enorme Summen erreichen.

Beispiele: Sie verursachen als Fußgeher oder Radfahrer einen Unfall, Ihr Hund beißt einen Spaziergänger, auf dem nicht gestreuten Gehsteig vor Ihrem Haus stürzt ein Passant und bricht sich das Bein.

Eine Haftpflichtversicherung ist daher für den Schutz des eigenen Vermögens unumgänglich. Sie übernimmt Schadensersatzforderungen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen privatrechtlichen Inhalts wegen Personen- oder Sachschadens (und daraus abgeleiteten Vermögensschaden), der dem versicherten Risiko (Privat-, Betriebsbereich, Tierhaltung, Haus- und Grundbesitz usw.) entspringt.

Darüber hinaus übernimmt der Versicherer auch eine Rechtsschutzfunktion, indem er Ansprüche Dritter dem Grunde und der Höhe nachprüft und gegebenenfalls (auch am Rechtsweg) abwehrt.

Eine Kreditversicherung übernimmt das Risiko von Forderungsausfällen aus Lieferungen und Leistungen und schützt somit die Liquidität und Existenz von Unternehmen.

Der Versicherer prüft und überwacht laufend die Bonität der Schuldner des Versicherungsnehmers und übernimmt bei Insolvenz oder Zahlungsausfall die aushaftenden Beträge.

Neben den wirtschaftlichen Risiken können bei Bedarf auch politische Risiken wie Unruhen, Krieg oder Sperren von Devisentransfers vom Versicherungsschutz umfasst sein.

Nähere Details zu dieser speziellen Versicherung erhalten sie bei ihrem Versicherungsmakler.
Nähere Details zu dieser speziellen Versicherung erhalten sie bei ihrem Versicherungsmakler.

Eine Rechtsschutzversicherung sorgt für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers und übernimmt die dabei entstehenden Kosten (Gerichts-, Anwaltskosten, Gebühren für Sachverständige, Zeugen und Dolmetscher sowie die Kosten der Gegenseite, soweit der Versicherungsnehmer zu deren Zahlung verpflichtet ist).

Die Rechtsschutzversicherung ist keine All-Risk Deckung. Der Versicherungsnehmer kann die gewünschten Deckungen aus verschiedenen Rechtsschutzbereichen wählen.

Nähere Details zu dieser speziellen Versicherung erhalten sie bei ihrem Versicherungsmakler.

Lebensversicherung ist der gebräuchliche Ausdruck für eine Vielzahl an finanziellen Vorsorgen, wie etwa die Absicherung der Hinterbliebenen durch eine Risikoversicherung (Ablebensschutz), die Altersvorsorge mittels einer Rentenversicherung, die Er-und Ablebensversicherung, die neben dem Ablebensschutz auch einen Kapitalaufbau für den Erlebensfall beinhaltet oder die Dread Disease Versicherung als Vorsorge bei Eintritt bestimmter schwerer Erkrankungen.

Da am Markt eine Vielzahl von Lebensversicherungsformen und Zusatzbausteinen  Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung oder Pflegevorsorge) angeboten wird, ist eine individuelle bedarfsgerechte Beratung sehr wichtig.

Nähere Details zu dieser speziellen Versicherung erhalten sie bei ihrem Versicherungsmakler.

Fondsgebundene Lebensversicherung

Die fondsgebundene Lebensversicherung ist eine Form der > Lebensversicherung, bei der die Prämien in Investmentfonds angelegt werden. Der Versicherungsnehmer hat die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Veranlagungsstrategien und einer Versicherungssumme für den Ablebensfall zu wählen.

Die Ablaufleistung hängt von der Wertentwicklung der gewählten Veranlagungsstrategie ab. Das Risiko der Veranlagung trägt der Versicherungsnehmer.

Es gibt auch Varianten mit Kapitalgarantie (für die einbezahlten Prämien). Der Vorteil gegenüber einer reinen Fondsveranlagung liegt in der KESt-Freiheit – es fällt nur 4 % Versicherungssteuer an.

 

Indexgebundene Lebensversicherung

Bedeutet, dass die Versicherungsleistung an die Entwicklung eines bestimmten Index (z.B. ATX der Wiener Börse, Euro-Stock 50 Index, o.a.) gebunden ist. Dieser Index und seine bisherige Wertentwicklung müssen dem Versicherungsnehmer vor Vertragsabschluss offengelegt werden.

Jährlich erhält der Kunde eine Wertnachricht seines Vertrages. Da die Ablaufleistung von der Entwicklung des Index abhängt, besteht neben guten Ertragschancen auch das Risiko eines Veranlagungsverlustes.

Am Markt werden auch Varianten mit Kapitalgarantie (für die einbezahlten Prämien) angeboten. Der Vorteil einer Versicherungslösung gegenüber einer reinen Wertpapierveranlagung besteht in der KESt-Freiheit – es fällt nur die 4%ige Versicherungssteuer von den einbezahlten Prämien an.