Wichtige und gebräuchliche Begriffe und Definitionen mit "I"
Eine Insassenunfallversicherung wird als Ergänzung zu > Kfz-Versicherungen angeboten und bietet Versicherungsschutz für den berechtigten Lenker und die Insassen des versicherten Fahrzeuges unabhängig vom Verschulden.
Sinnvoll ist eine Insassenunfallversicherung für den Lenker, da dieser bei selbstverschuldeten Unfällen keinerlei Leistung erhält. Bei Unfällen durch höhere Gewalt oder wenn der Schuldige nicht festgestellt werden kann bzw. die Deckungssumme des Unfallverursachers nicht ausreicht, ist die Insassenunfallversicherung ebenfalls ein wichtiger Schutz.
Versichert werden können Leistungen bei Invalidität, Unfalltod, Taggeld und Unfallkosten. Man kann wählen zwischen 2 Systemen:
- Pauschalsystem: die Versicherungssumme wird unter allen zum Zeitpunkt des Unfalls im Fahrzeug befindlichen Insassen aufgeteilt.
- Beim Platzsystem ist jeder Platz des Fahrzeuges mit der gleichen Versicherungssumme versichert.
Invalidität bedeutet die unfallbedingte dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit.
Der > Invaliditätsgrad der versicherten Person ist innerhalb eines Jahres nach dem Unfallereignis von einem sachverständigen Arzt zu bescheinigen.
Anhand dieser Begutachtung erbringt die > Unfallversicherung die vereinbarte Leistung (unter Berücksichtigung der dem Vertrag zugrundeliegenden > Gliedertaxe).
Der Invaliditätsgrad gibt den Grad der bleibenden Behinderung nach einem Unfall (in Prozentsätzen) an, der durch völligem Verlust bzw. volle Funktionsuntüchtigkeit von Körperteilen und Sinnesorganen entsteht.
Die Leistung der > Unfallversicherung richtet sich nach dem innerhalb eines Jahres nach Unfall eingetretenen Invaliditätsgrad (siehe auch > Gliedertaxe)