Wichtige und gebräuchliche Begriffe und Definitionen mit "S"
Eine Sachversicherung schützt Besitz und Eigentum des Versicherungsnehmers. Die Versicherung fremder Sachen muss besonders vereinbart werden. Versicherungsschutz besteht bei Zerstörung, Abhandenkommen oder Beschädigung der versicherten Sachen.
Zu den Sachversicherungen zählen > Kfz-Kaskoversicherungen, > Gebäudeversicherungen, > Eigenheimversicherungen und > Haushaltsversicherungen, industrielle und gewerbliche Versicherungen für Gebäude und Betriebsausstattung, Versicherung für Maschinen und Technik (> Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung).
Die Schadenquote stellt die vom Versicherer erbrachten Leistungen im Verhältnis zu den Prämieneinnahmen (in Prozent ausgedrückt) dar und ist ein Parameter für die Preispolitik der Versicherer.
Darüber hinaus kann eine hohe Schadenquote eines einzelnen Versicherungsnehmers zur Kündigung bzw. Sanierung (= Prämienzuschlag, Vereinbarung von Selbstbehalten) seines Versicherungsvertrages führen.
Bei Eintritt eines Schadensfalles muss unverzüglich eine Schadensmeldung an den Versicherer erfolgen (in der Regel innerhalb von 3 Tagen). Sie sollte die wichtigsten Informationen über Hergang, Ursache und Ausmaß enthalten. Befolgen Sie unbedingt die Weisungen des Versicherers.
Bei > Haftpflichtschäden geben Sie dem > geschädigtem Dritten gegenüber kein Schuldbekenntnis ab, sondern überlassen die Prüfung dem Versicherer. Bei Personenschäden, bei Feuer, Einbruchdiebstahl und Beraubung, in der > Kfz-Haftpflichtversicherung bei > Parkschaden, Wildschäden, Fahrerflucht und > Vandalismusschäden ist eine polizeiliche Meldung erforderlich.
Schmerzengeld (auch: Schmerzensgeld) ist die Ablöse für körperliche oder seelische, nicht in Geld messbare (= immaterielle) Verletzungen oder Schäden.
Der Geschädigte kann eine entsprechende Entschädigung für bereits erlittene und zukünftige Schmerzen verlangen – die Höhe bestimmt das Gericht meist in Tagsätzen und anhand eines Sachverständigengutachtens oder Schmerzengeldtabellen.
Selbstbehalt bedeutet, dass der Versicherungsnehmer einen Teil des Schadens selbst zu tragen hat (einen bestimmten Betrag oder Prozentsatz des Schadens). Liegt die Schadenhöhe unter dem Selbstbehalt, so erbringt der Versicherer keine Leistung.
Durch die Vereinbarung von Selbstbehalten kann man eine Prämienreduktion erreichen. Bei > Kfz-Kaskoversicherung und bestimmten > Haftpflichtversicherungen werden meist Selbstbehaltsregelungen vorgeschrieben.
Stornoversicherung (Reise-Stornoversicherung) ist der Schutz vor dem finanziellen Verlust, der durch Storno oder Abbruch einer Reise entsteht. In der Regel sind Stornogründe Krankheit, Unfall, Tod eines Nahestehenden oder ein Sachschaden in der Wohnung.
Manche Versicherer bieten optional Deckung bei weiteren, persönlichen Stornogründen. Abschließbar ist eine Stornoversicherung für eine einzelne Reise oder pauschal für alle Reisen (mit limitierter Dauer) innerhalb eines Jahres.
Beachten Sie, dass ein eventueller Storno-Reiseschutz in Kreditkarten oft nicht den gewünschten Schutz bieten bzw. dieser an verschiedene Bedingungen geknüpft ist.