Wichtige und gebräuchliche Begriffe und Definitionen mit "K"
Die Kaskoversicherung deckt Schäden am Kfz, die durch Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Wagens oder am Wagen befestigter Teile entstehen. Mitversichert sind die im Antrag angegebene Sonderausstattung und Zubehör. Nicht versichert sind Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden oder aber Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden.
Der Versicherungsnehmer kann sich zwischen > Elementarkasko (Teilkaskoversicherung) und > Kollisionskasko (Vollkaskoversicherung) entscheiden, wobei vielfältige Varianten von Zusatzdeckungen und Selbstbehalten am Versicherungsmarkt angeboten werden.
In der Elementarkasko sind grundsätzlich Schäden gedeckt, auf die man selbst keinen Einfluss hat: Naturgewalten (Blitzschlag, Felssturz, Erdrutsch, Steinschlag, Lawinen, Hagel, Schneedruck, Hochwasser, Überschwemmung, Sturm) Brand oder Explosion, Diebstahl, Raub und unbefugter Gebrauch betriebsfremder Personen, Zusammenstoß mit Haarwild auf Straßen mit öffentlichem Verkehr.
Zusätzlich kann man Glasbruch der Windschutzscheiben (bzw. Kleingläsern), Schäden durch Zusammenstoß mit Tieren aller Art, Marderbisse, Kurzschluss- bzw. Schmorschäden oder auch Park- und Vandalismusschäden (jeweils nach den Varianten der Versicherer) mit einschließen.
In der Kollisionskasko sind nicht nur die Risiken einer Elementarkaskoversicherung gedeckt, sondern darüber hinaus auch Schäden, die durch (selbstverschuldeten) Unfall, mut- oder böswillige Handlungen durch betriebsfremde Personen (Vandalismus) und Kollision mit einem unbekannten Fahrzeug (Parkschaden) entstehen. Bei Vandalismus und Parkschaden ist eine unverzügliche polizeiliche Meldung erforderlich!
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Österreich mit einer Mindestversicherungssumme von 7 Millionen Euro gesetzlich vorgeschrieben.
Für die Zulassung eines Wagens ist daher die Vorlage einer Versicherungsbestätigung notwendig. Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt fremde Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die aus der Verwendung des Fahrzeuges innerhalb Europas im geografischen Sinne entstehen bzw. wehrt ungerechtfertigte Forderungen ab.
Da Schadenersatzansprüche aus Unfällen Existenz gefährdend sein können, sollten Sie unbedingt höhere Versicherungssummen abschließen.
Mit einer Krankengeldversicherung ist der Ausfall des Einkommens bei Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall (auch wenn sich der Versicherte in häuslicher Pflege befindet) versichert.
Nach einer vereinbarten > Karenz(-frist) wird pro Tag der Arbeitsunfähigkeit das versicherte Krankengeld (steuerfrei) für eine im Vertrag festgelegte Dauer ausbezahlt.
Krankenhaustagegeld (Spitalgeld) kann im Rahmen einer privaten > Krankenversicherung oder > Unfallversicherung versichert werden. Damit können Kosten abgedeckt werden, die durch einen medizinisch erforderlichen stationären Krankenhausaufenthalt entstehen, wie etwa für einen Stellvertreter im Betrieb, Verdienstausfall, eine Haushälterin oder Kinderbetreuung.
Der versicherte Geldbetrag wird steuerfrei pro Tag stationärem Krankenhausaufenthalt nach Übermittlung der Spitalsaufenthaltsbestätigung für die im Vertrag festgelegten Dauer ausbezahlt.
Die private Krankenversicherung deckt Leistungen ab, die über die Grundversorgung der gesetzlichen Sozialversicherung hinausgehen: Die Sonderklasse-Versicherung bietet freie Arzt- und Spitalswahl, flexible Planung für Operationstermine und die Privatsphäre in der Sonderklasse eines Krankenhauses.
Der Versicherer verrechnet die Kosten direkt mit allen Vertragsspitälern Österreichs und in den öffentlichen Krankenhäusern Europas. Der Privatarzttarif bietet Kostenersatz für ambulante Behandlungen und Operationen in Privatarztpraxen, Alternativmedizinen, Heilbehelfe und Medikamente bis zu den vereinbarten Höchstgrenzen.
Weitere Bausteine sind Kostenersatz bei Zahnbehandlungen, Fitness und Vorsorge, Kuraufenthalte, weltweiter Auslandsreiseschutz oder > Krankenhaustagegeld.