Wichtige und gebräuchliche Begriffe und Definitionen mit "T"
Taggeldversicherung:
a. Krankenhaustagegeld: dient zur finanziellen Absicherung erhöhter Belastungen wie Selbstbehaltsbeträge, Verdienstentgang, Kinderbetreuung, Versorgung von Haustieren während eines Krankenhausaufenthaltes. Ausbezahlt wird das versicherte Taggeld pro Tag eines Spitalsaufenthaltes, bei manchen Versicherern wird es nach Unfall verdoppelt.
b. Kranken(tag)geld: die vereinbarte Entschädigung wird bei Krankheit oder Unfall bis zur Genesung bzw. für eine bestimmte Dauer für den Verdienstausfall bzw. Gewinnentgang geleistet.
Siehe > Elementarkasko
Im Unterschied zum > Totalschaden bedeutet ein Teilschaden die teilweise Beschädigung oder Zerstörung der versicherten Sache, sodass eine Reparatur möglich ist. Der Versicherer ersetzt die Reparaturkosten und eine allfällige Wertminderung.
Ein technischer Totalschaden bedeutet die völlige Zerstörung, Beschädigung oder den Verlust der versicherten Sache. Von einem wirtschaftlichen Totalschaden spricht man, wenn die Reparaturkosten (zuzüglich einer eventuellen Wertminderung) den > Wiederbeschaffungswert zuzüglich > Restwert der beschädigten versicherten Sache übersteigen.
In der > Kfz-Versicherung wird in diesem Fall der Wert des Fahrzeugs unmittelbar vor dem Schaden (unter Berücksichtigung des Alters und Zustands und der gefahrenen Kilometer) abzüglich Restwert (Wrackwert) bezahlt.
Wurde in der > Sachversicherung eine Neuwertversicherung vereinbart, so erhält man bedingungsgemäß eine > Neuwertentschädigung.
Die > Haftpflichtversicherung leistet im Totalschadenfall grundsätzlich nur den Zeitwert als Schadenersatz.
Die Transportversicherung ist die älteste Versicherungssparte der Menschheit (seit ca. 2000 vor Christus). Die Warentransportversicherung bietet – unabhängig von der Haftung des Transporteurs – Schutz vor Risiken, denen die transportierten Güter während Land-, See- oder Lufttransporte, Reisen, Aufenthalte und Zwischenlagerungen ausgesetzt sind.
Versichert sind die Güter bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust bei "Eingeschränkter Deckung" gegen Brand, Blitzschlag, Explosion, Transportmittelunfall und Naturkatastrophen oder bei "Voller Deckung" (> All-Risk-Deckung) für alle möglichen Risiken – ausgenommen jene, die ausdrücklich in den Bedingungen ausgeschlossen sind.
Zu den Transportversicherungen gehören auch: Reisegepäckversicherung, Ausstellungs- und Messeversicherung, Juwelierwaren- und Reiselagerversicherung, Musterkollektionsversicherung, > Musikinstrumentenversicherung, Fotoapparate-, oder Golfausrüstungsversicherung, > Kunstversicherung, > Valorenversicherung sowie die Versicherung für Umzugsgut und die Jagd- und Sportwaffenversicherung.