Cookie-Einstellungen
Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.

Weitere Informationen finden Sie unter »Datenschutz«
Impressum
Essenzielle Cookies
- Session cookies
- Login cookies
Performance Cookies
- Google Analytics
Funktionelle Cookies
- Google Maps
- YouTube
- reCAPTCHA
Targeting Cookies
- Facebook Pixel

Wichtige und gebräuchliche Begriffe und Definitionen mit "U"

u wie

Überversicherung bedeutet, dass die Versicherungssumme höher ist als der tatsächliche Wert der versicherten Sachen. Aufgrund des Bereicherungsverbots in der > Sachversicherung ist der Versicherer im Schadenfall nur für den tatsächlichen Wert der versicherten Sachen leistungspflichtig.

Bei absichtlicher Überversicherung kann der Versicherer den Vertrag als nichtig erklären.

Unfallinvalidität bedeutet, dass die versicherte Person durch einen > Unfall dauerhaft in ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist. Beachten Sie die unverzügliche Meldefrist nach einem Unfall. Die > Invalidität muss dann innerhalb eines Jahres nach dem Unfall durch einen Arzt festgestellt und bei der > Unfallversicherung geltend gemacht werden.

Die Versicherungsleistung wird nach dem Grad der Invalidität > Gliedertaxe und der vereinbarten Versicherungssumme sowie einer allfälligen > Progression bemessen.

Zu den Unfallkosten zählen Heil-, > Bergungs- und > Rückholkosten, die bis zur vereinbarten Summe nach einem Unfall ersetzt werden (sofern die Sozialversicherung hierfür nicht aufkommt).

Heilkosten sind ärztliche verordnete Aufwendungen, die zur akuten Behebung von Unfallfolgen notwendig sind (Erstanschaffung von Prothesen, Zahnersatz etc.).

Bergungskosten fallen an bei Suche, Bergung und Transport des unverletzt, verletzt oder tot geborgenen Versicherten.

> Rückholkosten werden erbracht, wenn der Verletzte von der Unfallstelle bzw. vom Unfallort nächstgelegenem Spital an seinen Wohnort bzw. das seinem Wohnort nächstgelegene Spital transportiert wird.

Bei Unfalltod werden die Überführungskosten übernommen.

Die gesetzliche Unfallversicherung deckt die Unfallheilbehandlung, notwendige Rehabilitation sowie erforderliche Heil- und Hilfsmittel. Eine finanzielle Unterstützung wird ausschließlich bei Arbeitsunfällen (und auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeitsstätte) gewährt – diese reicht zur Erhaltung des Lebensstandards meist nicht aus.

Ein privater Unfallschutz sollte daher für jeden von uns selbstverständlich sein, denn nur dieser gilt weltweit und rund um die Uhr (für Beruf, Freizeit, Verkehr, Haushalt, Sport).


Folgende Leistungen können versichert werden: Finanzielle Absicherung des Lebensstandards bei dauernder > Invalidität (in Form einer Kapital- oder Rentenleistung), Unfalltod, > Spitalgeld oder > Taggeld nach > Unfall sowie > Unfallkosten.

Die Mitversicherung entgeltlicher Sportausübung bzw. gefährlicher Sportarten (z.B. Wettbewerbe, Fallschirmspringen, Benützung von Luftfahrgeräten, Tiefseetauchen etc.) wird von manchen Versicherern gegen Mehrprämie angeboten.

Unterversicherung liegt in der > Sachversicherung dann vor, wenn die Versicherungssumme geringer ist als der tatsächliche Wert der versicherten Sachen. Im Schadensfall wird daher die Leistung entsprechend gekürzt und zwar im Verhältnis der Versicherungssumme zum Versicherungswert Laut > Versicherungsvertragsrecht kann der Versicherer im Schadenfall nur bei mehr als 10 % Unterversicherung die Leistung kürzen – bei unerheblicher Unterversicherung muss der volle Schaden ersetzt werden.