Wichtige und gebräuchliche Begriffe und Definitionen mit "M"
Das Maklergesetz ist praktisch die Berufsordnung für Makler (Immobilienmakler, Handelsmakler, Versicherungsmakler und Personalkreditvermittler).
Insbesondere die Paragrafen 26 -32 sind den gesetzlichen Berufsvorschriften für Versicherungsmakler gewidmet, wobei Paragraf 28 den Pflichtenkatalog detailliert darstellt, unter anderem die unabdingbare Verpflichtung zur Erstellung einer Risikoanalyse, und eines angemessenen Deckungskonzepts sowie die Vermittlung nach > Best Advice-Prinzip.
Die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen Auftraggeber und Makler finden sich im Paragraf 3.
Mindestprämie ist eine Prämie, die unabhängig vom Versicherungsumfang mindestens pro Jahr zu zahlen ist.
Bei mehreren Versicherungssparten, wie bei > Rechtsschutzversicherungen, > Haftpflichtversicherungen oder > Risikoversicherungen haben Versicherer Mindestversicherungssummen festgelegt.
In der > Kfz-Haftpflichtversicherung beträgt seit 1.1.2017 die gesetzlich festgesetzte Mindestversicherungssumme 7,6 Millionen Euro (davon für Personenschäden 6,3 Mio. Euro und für Sachschäden 1,3 Mio. Euro) und für Reine Vermögensschäden 80.000 Euro.
Gesetzlich verpflichtende > Berufshaftpflichtversicherungen müssen ebenfalls eine Mindestversicherungssumme aufweisen, dazu gehören z. B. solche für niedergelassene Ärzte, Wirtschaftstreuhänder, Notare, Sachverständige, Versicherungsmakler und Vermögensberater.
Sollte der verursachte Schaden höher sein als die Mindestversicherungssumme, muss der Verursacher selbst für den Differenzbetrag aufkommen (in unbegrenzter Höhe) – der Abschluss höherer Deckungssummen ist daher sinnvoll.