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Wichtige und gebräuchliche Begriffe und Definitionen mit "B"

b wie

Best Advice ("Bester Ratschlag") ist das nach den Umständen des Einzelfalles bestmögliche Angebot.

> Versicherungsmakler sind nach dem > Maklergesetz verpflichtet, dem Kunden das jeweils beste Angebot zu unterbreiten, wobei nicht nur die Prämienhöhe, sondern auch weitere Kriterien wie z.B. die Qualität des Produktes, Fachkompetenz und Schadenabwicklung der Versicherungsgesellschaft, die Höhe von Selbstbehalten und Ähnliches von wesentlicher Bedeutung sind.

Die betriebliche Altersvorsorge stellt die zweite Säule des Pensionssystems dar und wird in Österreich gegenüber anderen Ländern sehr wenig genutzt, obwohl sie steuerlich begünstigt ist.

Unter betrieblicher Altersvorsorge versteht man freiwillige Leistungen des Arbeitgebers zur Alters-, Invaliditäts-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenvorsorge für Arbeitnehmer im Rahmen von > Pensionskassenlösungen> betrieblicher Kollektivversicherung, Pensionszusagen (> direkte Leistungszusagen) oder Abschluss von Versicherungsverträgen.


Für den Unternehmer liegen die Vorteile in der Ersparnis von Lohnnebenkosten sowie einer Reihe von bilanztechnischen Vorteilen. Durch betriebliche Vorsorgen werden die Motivation und die Bindung von Mitarbeitern an das Unternehmen gefördert.

Das Betriebspensionsgesetz umfasst sämtliche Bestimmungen und Vorschriften für betriebliche Leistungen, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern als Alters-, Hinterbliebenen- und Invaliditätsversorgung gewähren.

Im Speziellen sind vier Bereiche von Leistungszusagen geregelt: > Pensionskassen> Betriebliche Kollektivversicherung, die > direkte Leistungszusage sowie Versicherungslösungen.

Eine Betriebsunterbrechungsversicherung deckt den Unterbrechungsschaden, den der Versicherungsnehmer bei gänzlicher oder teilweiser Unterbrechung des versicherten Betriebes durch einen Sachschaden (und/oder Krankheit und Unfall der verantwortlich leitenden Person) erleidet.

Die Versicherungssumme errechnet sich aus dem > Deckungsbeitrag (ist die Differenz zwischen den Betriebserträgen und den variablen Kosten), den der Betrieb ohne Unterbrechung im Unterbrechungszeitraum erwirtschaftet hätte.

Die Prämienbemessung in der > Kfz-Haftpflichtversicherung richtet sich nach dem Schadenverlauf in einem bestimmten Beobachtungszeitraum (1.10. - 30.9. des Folgejahres).

In Österreich ist dies kein zwingendes System, jedoch wenden es die meisten Versicherer an. Es enthält 18 Stufen, die Grundstufe beginnt bei 9 - bei Schadensfreiheit im Beobachtungszeitraum verbessert sich die Prämienbemessung um eine Stufe, bei einem Leitungsfall erfolgt eine Rückreihung um 3 Stufen.

Manche Versicherer wenden das Bonus-Malus-System auch in der > Kollisionskaskoversicherung an.