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Wichtige und gebräuchliche Begriffe und Definitionen mit "D"

d wie

Die im Mai 2018 in Kraft getretene Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) dient dem Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und gilt für alle, die solche Daten verwenden, verarbeiten, speichern oder weitergeben.

Für die Versicherungswirtschaft bedeutet das, dass personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der Beauftragung zum Zweck der Risikobeurteilung, Vertragsverwaltung und Erfüllung von Leistungsansprüchen verwendet werden dürfen. Dies gilt insbesondere für sensible Daten, wie etwa den Gesundheitszustand, wofür eine Einwilligung der betroffenen Person einzuholen ist.

Der Versicherungskunde muss darüber informiert werden, wie, zu welchen Zweck und in welchem Umfang seine Daten verarbeitet werden. Darüber hinaus muss die Sicherheit der Daten gewährleistet sein.

Für die Verwendung von Daten für andere Zwecke, wie etwa für Marketing bzw. Newsletter ist die (widerrufbare) Zustimmung des Kunden einzuholen, wobei die Art, der Umfang und die Zwecke der Datenverarbeitung transparent und eindeutig dargelegt werden müssen.

Darüber hinaus ist ein Verzeichnis über die Verarbeitung von Daten zu führen, welches u.a. die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten, Maßnahmen zur Datensicherheit, die Datenarten sowie den Empfänger- und Betroffenenkreis enthalten muss. Sollten Unbefugte auf personenbezogene Daten zugreifen (z.B. durch Hackerangriff, Verlust von Datenträgern) so ist eine unverzügliche Meldung an die Datenschutzbehörde sowie an die betroffenen Personen verpflichtend.

Verstöße bzw. Übertretungen der DSGVO sind mit hohen Geldstrafen belegt.

Die Deckungssumme ist die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme, die im Schadensfall maximal zur Verfügung steht.

In der > Haftpflichtversicherung gilt sie pauschal für Personen- und Sachschäden. In der > Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine bestimmte Deckungssumme gesetzlich vorgeschrieben. 

Auch bei verschiedenen vom Gesetzgeber vorgeschriebenen > Berufshaftpflichtversicherungen müssen Mindestdeckungssummen abgeschlossen werden.