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Wichtige und gebräuchliche Begriffe und Definitionen mit "P"

p wie

Paritätisches Kündigungsrecht bedeutet ein gleichgestelltes Kündigungsrecht für Versicherer und Versicherungsnehmer im Schadenfall. Dieses Recht steht beiden Vertragspartnern laut > Versicherungsvertragsgesetz in der > Feuerversicherung> Hagelversicherung und > Haftpflichtversicherung zu.

Hat der Versicherer seine Leistungspflicht anerkannt oder die Zahlung einer fälligen Entschädigung verweigert, so können sowohl Versicherer als auch Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach Anerkenntnis oder Verweigerung kündigen.

Die > Schadenfallkündigung kann in anderen Versicherungssparten ebenfalls unter Einhaltung der paritätischen Regelung vereinbart werden.

Ein Parkschaden ist ein Schaden, der an einem geparkten oder haltenden Fahrzeug durch ein unbekanntes Fahrzeug (meist mit Fahrerflucht) verursacht wird. Solche Schäden, wie etwa Schrammen, Kratzer, Verbeulungen werden von einer entsprechenden > Kollisionskaskoversicherung bzw. Parkschaden-Kaskoversicherung (in der Regel mit Selbstbehaltsregelung) übernommen. Voraussetzung hierfür ist die unverzügliche polizeiliche Anzeige.

Pensionskassen wurden für die betriebliche Altersvorsorge geschaffen. Es handelt sich um Vermögensverwaltungsgesellschaften, die der Finanzmarktaufsicht unterliegen und Beiträge von Arbeitgebern für ihre Arbeitnehmer zum Zweck der Altersvorsorge veranlagen, verwalten und das angesparte Kapital (als Pension oder Abfindungskapital) an die Berechtigten auszahlen.

Der Arbeitgeber kann zwischen zwei Beitragsmodellen wählen: entweder fix vereinbarte Beiträge bzw. ein bestimmter Prozentsatz des Bruttolohns bzw. -gehalts des Mitarbeiters (= beitragsorientiertes Modell) oder aber es wird eine bestimmte Pensionsleistung vereinbart, woraus dann die zu leistenden Beiträge errechnet werden (= leistungsorientiertes Modell).


Die Mitarbeiter können eigene Beiträge an die Pensionskasse leisten. Die Gelder müssen nach strengen gesetzlichen Regeln veranlagt werden und sind im Insolvenzfall geschützt. Eine Pensionskassenlösung bietet überdies attraktive steuerliche Vorteile für den Unternehmer und die Mitarbeiter. In Österreich gibt es fünf überbetriebliche und drei betriebliche Pensionskassen.

Die Pensionslücke ist die Differenz zwischen dem letzten Erwerbsnettoeinkommen und der zu erwartenden gesetzlichen Nettopension. Besonders Frauen sind von der Pensionslücke stark betroffen, aber auch mit steigendem Einkommen wächst die Pensionslücke überproportional an.

Durch betriebliche Altersvorsorge und/oder einer privaten Vorsorge kann die Pensionslücke ausgeglichen werden, damit der Lebensstandard auch im Alter gehalten werden kann.

Die Pensionszusage ist eine schriftliche, rechtsverbindliche und unwiderrufliche Zusage des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer (Geschäftsführer, Vorstand, leitenden Angestellten), eine bestimmte Versorgungsleistung (Alterspension, Berufsunfähigkeitsrente, Witwen-, Waisenversorgung) zu erbringen (§ 14 Abs.7 EStG).

Diese Form der betrieblichen Altersvorsorge ist für alle Kapitalgesellschaften interessant und kann auch für mehrheitlich beteiligte Gesellschafter vereinbart werden. Die zugesagte Alterspension darf maximal 80 % des letzten Aktivbezugs betragen, gesetzliche und betriebliche Pension dürfen gesamt 100 % des letzten Aktivbezuges nicht übersteigen.

Für die zugesagten Leistungen kann das Unternehmen gewinnmindernde Rückstellungen bilden und dadurch Steuern sparen. Mittels > Rückdeckungsversicherung werden die zugesagten Leistungen abgesichert.

Personenversicherungen dienen der Vorsorge und Absicherung einzelner Personen, Familien bzw. Hinterbliebenen. Dazu zählen Lebens-, Kranken-, Unfall-, > Dread Disease- sowie > Berufsunfähigkeits- und > Pflegeversicherung.

Siehe hierzu auch > biometrische Risiken.

Eine Photovoltaikversicherung stellt eine Sonderform der > Elektronikversicherung dar und schützt die Anlage mit sämtlichen Teilen und Zubehör gegen unvorhergesehene Sachschäden durch Naturgefahren (Blitzschlag, Sturm, Hagel, etc.), menschliche Ursachen (Bedienungsfehler, Vandalismus, Diebstahl, etc.) oder technische Ursachen (Kurzschluss, Überspannung, Versagen von Steuerungs-, oder Regelelementen, Konstruktionsfehler etc.).

Die Mitversicherung von Zusatzdeckungen, wie für Schadensuch-, Aufräumungs- und Entsorgungskosten oder Aufwendungen für Gerüste etc. ist zu empfehlen. Darüber hinaus kann der Ertragsausfall durch eine spezielle > Betriebsunterbrechungsversicherung abgesichert werden.