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Was Sie über Voll- und Teilkaskoversicherung wissen sollten

„Gerade bei der Kaskoversicherung ist ein neutraler Marktvergleich unverzichtbar – am besten durch Ihren Versicherungsmakler“, weiß der Fachgruppenobmann der oberösterreichischen Versicherungsmakler, Johann Mitmasser, „denn der Vergleich macht Sie sicher und spart zumeist auch bares Geld!“ 

Kann und will ich mir einen selbst verschuldeten Schaden bis hin zum Totalverlust leisten oder nicht? Diese Frage muss jeder Fahrzeughalter für sich entscheiden. Dazu ist zu sagen: Eine Elementarkaskoversicherung (Vollkasko) deckt Schäden wie Naturgewalten, Brand oder Explosion, Raub und Diebstahl, unerlaubte Verwendung des Fahrzeuges durch betriebsfremde Personen sowie die Kollision mit Wild auf Straßen mit öffentlichem Verkehr. Zusätzlich können Bruch der Windschutzscheibe und von Kleingläsern, Marderbisse, Kurzschluss, sowie Parkschäden und Vandalismus mitversichert werden. Eine Teilkaskoversicherung deckt in der Regel Schäden durch Naturgewalten und Unfälle mit Haarwild, nicht aber selbst verschuldete Schäden.

Fakt ist: Umfassenden Schutz gegen die finanziellen Folgen eines Unfalls bietet nur eine Vollkaskoversicherung. Sie deckt auch am eigenen Fahrzeug die Reparaturkosten nach einem selbst verschuldeten Unfall, sofern der Unfall nicht grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Auch bei Unfällen im Ausland ist ein Vollkaskoschutz nützlich. Denn die Erfahrung zeigt, dass sich die juristischen Folgen, etwa die Klärung der Verschuldensfrage, über Monate oder sogar Jahre hinziehen können. 

Sich bei der Auswahl seiner Kfz-Versicherung – egal ob Haftpflicht- oder Kaskoschutz – einzig an der Höhe der Prämie zu orientieren, kann im Schadensfall ins Auge gehen. Denn gerade am heiß umkämpften Kfz-Versicherungsmarkt sind die Unterschiede im Bedingungswerk der heimischen Versicherer groß. Ihr Versicherungsmakler berät Sie gerne, welche Klauseln Sie in Ihren Haftpflicht- oder Kaskovertrag einschließen sollen und welche nicht. 

So gibt es seit einiger Zeit Produkte am Markt, die auch Schäden, die man grob fahrlässig verursacht hat, einschließen. Typische Beispiele sind etwa Unfälle, die man durch Unachtsamkeit hervorruft, z.B. beim CD-Wechseln am Steuer, beim Suchen eines Radiosenders oder beim Anzünden einer Zigarette. In jedem Fall ausgeschlossen sind jedoch Schäden, die der Lenker in alkoholbeeinträchtigtem Zustand verursacht. 

Auch in Sachen Neuwertentschädigung kann es Sie mit einem Schlag ein paar Tausend Euro kosten, wenn Sie auf die betreffende Klausel im Versicherungsvertrag vergessen oder verzichtet haben. Denn viele Versicherer bieten – zumeist gegen Prämienaufpreis – an, innerhalb einer bestimmten Frist, meist im ersten Jahr oder in den ersten zwei Jahren nach Neuwagenkauf, im Fall eines Totalschadens den vollen Kaufpreis zu erstatten, ohne den Wertverlust des Fahrzeugs zu bewerten. 

Es lohnt sich also, seine Versicherungsangelegenheiten in die Hände eines unabhängigen Fachmannes zu legen.

 

Unser Tipp:

Wenn Ihr Auto geleast ist und es zu einem Totalschaden kommt, geht die Schadenszahlung an die Leasinggesellschaft. Ist der Wert des Fahrzeugs zu diesem Zeitpunkt geringer als der berechnete Leasingrestwert, müssen Sie für den Differenzbetrag aufkommen. Mit einer Leasingwert- oder GAP-Klausel können Sie sich gegen dieses Risiko absichern. Der Versicherer deckt in diesem Fall den regulär offenen Betrag der Leasingabrechnung.

 

Voll Teilkaskoversicherung v2