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Grobe Fahrlässigkeit

Grobe Fahrlässigkeit zählt zu den häufigsten Gründen für eine Ablehnung der Schadenszahlung durch die Versicherungen. Die Rechtsprechung orientiert sich dabei unter anderem an bereits vorliegenden höchstgerichtlichen Entscheidungen.

Ein Blick in die Urteile des Obersten Gerichtshofs (OGH) zeigt: Wer etwa eine brennende Kerze am Adventkranz vergisst oder heißes Fett am Herd unbeaufsichtigt lässt, hat
im Schadensfall schlechte Karten.
In diesem Fall bleiben Sie auf den Kosten eines Wohnungsbrandes sitzen.

 

Unser Tipp:

In den letzten Jahren sind viele Versicherungen dazu übergegangen, grobe Fahrlässigkeit – oft gegen eine etwas höhere Prämie – zumindest innerhalb festgelegter Höchstsummen zu decken.
Der Einschluss der groben Fahrlässigkeit ist nicht nur in der Eigenheim- und Haushaltsversicherung, sondern auch in der Kfz-Kaskoversicherung möglich und ratsam.
Sprechen Sie mit einem Versicherungsmakler Ihrer Wahl, er berät Sie unabhängig.

 

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